Jahresabschluss

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Bei der Ausübung von gesetzlich definierten Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten finden wir gemeinsam den Ansatz, der insgesamt für Ihr Unternehmen am günstigsten ist. So können zum Beispiel je nach Sachlage Gestaltungsspielräume so gewählt werden, dass das Ranking bei den Kreditinstituten verbessert oder die Steuerbelastung gesenkt werden können.

Darüber hinaus lassen sich aus dem Jahresabschluss eine Vielzahl von wirtschaftlichen Kennzahlen ableiten, die Ihnen ein genaues Bild über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens geben und eine aussagekräftige Grundlage für Ihre zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen bieten.

Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere die Erstellung von:

• Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
(auf Wunsch auch mit Plausibilitätsprüfungen nach den Vorgaben der Steuerberaterkammer)
• Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
• Eröffnungs-, Zwischen- und Liquidationsbilanzen
• Einnahme-/ Überschussrechnungen
• Bilanzberichten zur erläuternden Ergänzung von Jahresabschlüssen
• Pflichtveröffentlichungen von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger/ Unternehmensregister