Vereine

Das Steuerrecht gemeinnütziger Vereine gehört zu den ganz besonders komplexen Fachgebieten. Im Vergleich zum „normalen“ Unternehmer, der im Allgemeinen entweder Einkünfte aus gewerblicher oder aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, hat ein gemeinnütziger Verein meist 2, sehr häufig sogar 3 oder 4 verschiedene Arten von Einnahmen:
Steuerberatung für Vereine in Minden - Fotolia DragonImages #73868400
• Einnahmen im ideellen Bereich
• Einnahmen im Zweckbetrieb
• Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
• Einnahmen aus Vermögensverwaltung

Vielerorts haben sich die Finanzämter bislang mit den gemeinnützigen Vereinen nur sehr oberflächlich beschäftigt. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Finanzverwaltung zukünftig wohl auch bei den Vereinen genauer hinschauen wird. Eine ordentliche Beleg- und Buchführung ist dabei unverzichtbar. Wir wissen, worauf es in der steuerlichen Betreuung von Vereinen ankommt. Wir helfen Ihnen die Einnahmen und Ausgaben zutreffend den verschiedenen Bereichen zuzuordnen. Mit Hilfe einer speziellen Vereinsbuchführung bieten wir eine professionelle und sichere Grundlage für alle regelmäßig von der Finanzverwaltung geforderten Steuererklärungen. Wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten des Vereinssteuerrechts optimal zu nutzen, damit die verfügbaren Mittel bestmöglich dem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stehen.